Am 18. Februar 2026 meldete das Statistische Bundesamt erstmals nach drei Jahren mit Rückgängen wieder deutlich steigende Baugenehmigungen. Im Jahr 2025 wurden 238.500 Wohnungen genehmigt – 23.200 oder 10,8 Prozent mehr als im Vorjahr.
Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften war das ein ermutigendes Signal. Es bedeutete aber nicht, dass Aufstockung, Dachausbau oder Umnutzung des eigenen Gebäudes automatisch leichter wurden.
Das Wichtigste in Kürze
- 2025 wurden bundesweit 238.500 Wohnungen genehmigt.
- Das entsprach einem Plus von 10,8 Prozent gegenüber 2024.
- Die Statistik folgte auf drei Jahre sinkender Genehmigungszahlen.
- Genehmigt ist nicht gleich gebaut oder fertiggestellt.
- Für ein konkretes Objekt blieben Baurecht und Technik entscheidend.
- WEGs brauchten zusätzlich eine klare interne Entscheidungsgrundlage.
Warum waren die Zahlen wichtig?
Baugenehmigungen stehen früh in der Projektkette. Steigen sie, können später mehr Bauvorhaben beginnen und Wohnungen fertiggestellt werden. Gleichzeitig hängt die tatsächliche Realisierung von Finanzierung, Baukosten, Kapazitäten und Wirtschaftlichkeit ab.
Die Statistik zeigte deshalb eine Trendwende bei Genehmigungen, nicht automatisch eine sofortige Entspannung am Wohnungsmarkt.
Was bedeutete das für private Eigentümer?
Eigentümer konnten das Marktumfeld als Anlass nutzen, eigene Flächenpotenziale zu prüfen:
- Ausbau eines Dachgeschosses,
- Aufstockung eines Flachdachs,
- Teilung einer großen Wohnung,
- Umnutzung leerstehender Gewerbeflächen,
- Anbau oder Nachverdichtung,
- barrierearmer Umbau mit Grundrissänderung.
Ob ein Projekt zulässig war, hing weiterhin vom Bebauungsplan oder unbeplanten Innenbereich, von Abstandsflächen, Stellplätzen, Brandschutz und weiteren Anforderungen ab.
Was mussten WEGs zusätzlich klären?
Bei einer WEG reicht baurechtliche Machbarkeit nicht aus. Maßnahmen an Dach, Fassade, Tragwerk oder Leitungen betreffen Gemeinschaftseigentum. Vor einer Investition in vertiefte Planung sollten daher folgende Punkte geklärt werden:
- Wer ist Initiator und wirtschaftlicher Begünstigter?
- Wer trägt Planungs- und Baukosten?
- Welche Flächen und Rechte verändern sich?
- Welche Folgekosten entstehen der Gemeinschaft?
- Werden Teilungserklärung oder Miteigentumsanteile berührt?
- Welche Beschlussmehrheit oder Vereinbarung ist erforderlich?
Praxisbeispiel: Dachgeschossausbau
Eine Gemeinschaft verfügt über ein bislang nicht ausgebautes Dachgeschoss. Die gestiegenen Genehmigungszahlen wecken Interesse an einer Verwertung.
Der erste sinnvolle Schritt ist keine vollständige Bauplanung, sondern eine abgestufte Machbarkeitsprüfung: Eigentumslage, Planungsrecht, Brandschutz, Tragwerk, Erschließung und grobe Wirtschaftlichkeit. Erst bei positivem Ergebnis lohnt ein verbindlicher Planungsauftrag.
Checkliste für die Projektprüfung
- Grundbuch, Teilungserklärung und Aufteilungsplan prüfen.
- Genehmigungsbestand des Gebäudes beschaffen.
- Planungsrechtliche Vorprüfung durchführen.
- Tragwerk, Brandschutz und Erschließung grob bewerten.
- Betroffenes Gemeinschaftseigentum darstellen.
- Kosten und wirtschaftlichen Nutzen dem richtigen Beteiligten zuordnen.
- Beschluss- und Vereinbarungsbedarf rechtlich prüfen.
- Erst danach die Genehmigungsplanung vertiefen.
Fazit
Das Genehmigungsplus war Anfang 2026 ein positives Signal für den Wohnungsbau. Für einzelne Eigentümer blieb es jedoch eine statistische Einordnung. Ob aus ungenutzter Fläche tatsächlich Wohnraum werden konnte, entschied sich am konkreten Grundstück, an der Technik und – bei WEGs – an einer tragfähigen gemeinschaftlichen Regelung.