Bund und KfW verlängerten am 19. Juni 2026 die befristete Effizienzhaus-55-Förderung. Das Angebot richtete sich nicht an beliebige neue Projektideen, sondern gezielt an bereits baureife Vorhaben mit gültiger Baugenehmigung.
Damit sollte ein Teil des Bauüberhangs aktiviert werden: genehmigte Wohnungen, die wegen Finanzierung oder Marktbedingungen noch nicht begonnen worden waren.
Das Wichtigste in Kürze
- Verlängerung bis zur Ausschöpfung der Mittel, längstens bis 31. Dezember 2026.
- Gültige Baugenehmigung bei Antragstellung erforderlich.
- Technischer Standard Effizienzhaus 55.
- Keine fossilen Wärmeerzeuger.
- Förderkredit bis 100.000 Euro je Wohneinheit.
- Antrag vor Vorhabenbeginn.
Warum war eine Baugenehmigung Voraussetzung?
Die Förderung sollte schnell wirksame Projekte unterstützen. Wer erst Grundstück, Entwurf und Genehmigung entwickeln musste, gehörte nicht zur unmittelbaren Zielgruppe.
Bei genehmigungsfreien Vorhaben musste die zuständige Behörde das Projekt kennen und die Ausführung durfte beginnen. Die genaue Nachweisform ergab sich aus den Produktbedingungen.
Was bedeutet Effizienzhaus 55?
Der Standard beschreibt die energetische Qualität des gesamten Gebäudes, nicht nur die Heizungsart. Planung und Nachweise betreffen unter anderem Gebäudehülle, Wärmebrücken, Anlagentechnik und Primärenergiebedarf.
Die bloße Entscheidung für eine Wärmepumpe machte ein Gebäude deshalb noch nicht zum Effizienzhaus 55.
Welche Punkte waren für WEG-Projekte wichtig?
Bei einem Neubau mit späterer Aufteilung in Wohnungseigentum mussten Bauträger, Erwerber und künftige Gemeinschaft auf konsistente Unterlagen achten:
- genehmigte Planung und Förderplanung,
- technische Nachweise,
- Wärmeerzeugung ohne fossile Anlage,
- Zuordnung der Kredit- und Fördervorteile,
- Dokumentation für Erwerber,
- Übergabe der Anlagen- und Nachweisunterlagen an die spätere Verwaltung.
Rechenbeispiel zum Kreditrahmen
Ein genehmigtes Mehrfamilienhaus umfasst zwölf Wohnungen. Bei maximal 100.000 Euro je Wohneinheit konnte der rechnerische Förderkredit bis zu 1,2 Millionen Euro betragen. Das ist kein Zuschussbetrag. Zins, Laufzeit, Tilgung und Bonitätsprüfung bleiben Bestandteil der Finanzierung.
Was durfte nicht übersehen werden?
- Fördermittel waren begrenzt.
- Ein Rechtsanspruch bestand nicht.
- Der Antrag musste vor Vorhabenbeginn erfolgen.
- Technische Anforderungen waren durch qualifizierte Fachleute nachzuweisen.
- Der aktuelle Zinssatz konnte sich ändern.
- Förderkredit und Gesamtfinanzierung mussten zusammenpassen.
Checkliste für baureife Vorhaben
- Datum und Gültigkeit der Baugenehmigung prüfen.
- EH55-Nachweis durch Energieeffizienz-Experten bestätigen lassen.
- Fossile Wärmeerzeuger aus der Planung ausschließen.
- Vorhabenbeginn nach Förderregeln definieren.
- Finanzierungspartner früh einbinden.
- Förderantrag vor bindender Beauftragung stellen.
- Technische und finanzielle Nachweise dauerhaft archivieren.
Fazit
Die Verlängerung war eine konkrete Chance für bereits genehmigte Projekte. Für neue, noch ungeplante Vorhaben war sie kein kurzfristiger Einstieg. Entscheidend waren Baureife, korrekte Antragsreihenfolge und die vollständige energetische Planung.