Zum Inhalt springen
Breisch & Gräßer Hausverwaltung

Energie & Nachhaltigkeit

KfW-Programm „Gewerbe zu Wohnen“ gestartet: Bis zu 30.000 Euro je neuer Wohnung

Seit 1. Juli 2026 fördert die KfW die Umnutzung beheizter Gewerbeflächen zu Wohnraum. Voraussetzungen, Zuschusshöhe und Antragsreihenfolge im Überblick.

Rückblick auf KW 27/2026Fachlicher Stand:

Veröffentlicht am · 2 Min. Lesezeit

Wie hoch ist die Förderung im KfW-Programm „Gewerbe zu Wohnen“?

Gefördert werden 30 Prozent von maximal 100.000 Euro förderfähigen Umbaukosten je neu entstehender Wohneinheit, also bis zu 30.000 Euro. Die energetische Sanierung selbst zählt nicht zu diesen Umbaukosten, kann aber über andere Programme finanzierbar sein.

Aus der Ankündigung im April wurde ein konkretes Förderprodukt: Seit 1. Juli 2026 können Investoren für die Umnutzung beheizter Nichtwohnflächen zu Wohnraum den KfW-Zuschuss 266 beantragen.

Das Programm verbindet zwei Ziele: leerstehende Gewerbeflächen nutzen und die neu entstehenden Wohnungen energetisch ertüchtigen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss: 30 Prozent der förderfähigen Umbaukosten.
  • Kostenobergrenze: 100.000 Euro je neuer Wohneinheit.
  • Maximaler Zuschuss: 30.000 Euro je Wohneinheit.
  • Mindestens eine neue Wohnung muss entstehen.
  • Grundsätzlich ist Effizienzhaus 85 EE zu erreichen.
  • Antrag vor Vorhabenbeginn; Mittelverfügbarkeit beachten.

Welche Gebäude und Flächen sind gemeint?

Gefördert wird der Umbau bisher nicht zu Wohnzwecken genutzter, beheizter Gebäude oder Gebäudeteile. Beispiele sind Büro-, Praxis- und Handelsflächen. Es muss nicht das gesamte Gebäude umgenutzt werden; auch ein gemischt genutztes Gebäude kann entstehen.

Zu den förderfähigen Umbauten können nach KfW-Angaben gehören:

  • Grundrissänderungen,
  • Anpassung der Baukonstruktion,
  • Innenausbau,
  • Fachplanung und Baubegleitung,
  • wohnungsbezogene Umgestaltung von Außenanlagen einschließlich Entsiegelung.

Welche Kosten sind getrennt zu behandeln?

Die energetische Sanierung ist erforderlich, gehört aber nicht zu den mit maximal 30.000 Euro bezuschussten Umbaukosten. Sie kann gegebenenfalls über andere BEG-Produkte finanziert werden.

Für die Kalkulation sind deshalb mindestens drei Blöcke sinnvoll:

  1. reine Umbaukosten,
  2. energetische Sanierung,
  3. nicht förderfähige Neben- und Finanzierungskosten.

Nur so lässt sich der echte Eigenmittelbedarf erkennen.

Rechenbeispiel

Für eine neue Wohnung fallen 82.000 Euro förderfähige Umbaukosten an.

Berechnung Betrag
Förderfähige Umbaukosten 82.000 €
Zuschusssatz 30 %
Möglicher Zuschuss 24.600 €

Bei 140.000 Euro Umbaukosten wären nur 100.000 Euro berücksichtigt worden. Der Zuschuss wäre auf 30.000 Euro begrenzt.

Besonderheiten für WEGs

Bei Teileigentum reicht die Entscheidung des einzelnen Eigentümers häufig nicht aus. Die Umnutzung kann die Zweckbestimmung der Einheit und gemeinschaftliche Bauteile berühren. Vor dem Antrag sind deshalb zu prüfen:

  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung,
  • erforderliche Gestattungs- oder Änderungsbeschlüsse,
  • Leitungs- und Fassadeneingriffe,
  • Kosten- und Folgekostenverteilung,
  • öffentlich-rechtliche Nutzungsänderung.

Die richtige Reihenfolge

  1. Baurechtliche und WEG-rechtliche Machbarkeit prüfen.
  2. Vorplanung und Kostenberechnung erstellen.
  3. Energieeffizienz-Experten einbinden.
  4. Förderfähige und sonstige Kosten trennen.
  5. Beschlüsse und Genehmigungen vorbereiten.
  6. Förderantrag vor Vorhabenbeginn stellen.
  7. Erst nach zulässigem Zeitpunkt bindend beauftragen.
  8. Umsetzung innerhalb der Förderfrist dokumentieren.

Fazit

Das Programm kann geeignete Umnutzungen deutlich unterstützen. Der Zuschuss macht aus einer ungeeigneten Gewerbefläche jedoch kein tragfähiges Wohnprojekt. Entscheidend bleiben Genehmigungsfähigkeit, technische Qualität, WEG-Beschlüsse und eine vollständige Finanzierung.

Häufige Fragen

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Nach der KfW-Mitteilung sind unter anderem Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Kommunen antragsberechtigt.

Welcher Energiestandard muss erreicht werden?

Grundsätzlich müssen die neuen Wohnungen mindestens Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien erreichen; für Denkmale gelten besondere Anforderungen. Ausnahmen zur EE-Klasse können bei bestimmten neuen Heizungen bestehen.

Wird auch die energetische Sanierung mit den 30.000 Euro bezahlt?

Nein. Der Zuschuss bezieht sich auf förderfähige Umbaukosten. Für die energetische Sanierung verweist die KfW auf gesonderte Förderprogramme.

Quellen und weiterführende Informationen

Autor: Christopher Breisch

Herausgeber: Breisch & Gräßer Hausverwaltung

Sie suchen eine verlässliche Hausverwaltung?

Gerne lernen wir Ihre Eigentümergemeinschaft oder Immobilie unverbindlich kennen.

Das könnte Sie auch interessieren