Aus der Ankündigung im April wurde ein konkretes Förderprodukt: Seit 1. Juli 2026 können Investoren für die Umnutzung beheizter Nichtwohnflächen zu Wohnraum den KfW-Zuschuss 266 beantragen.
Das Programm verbindet zwei Ziele: leerstehende Gewerbeflächen nutzen und die neu entstehenden Wohnungen energetisch ertüchtigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Zuschuss: 30 Prozent der förderfähigen Umbaukosten.
- Kostenobergrenze: 100.000 Euro je neuer Wohneinheit.
- Maximaler Zuschuss: 30.000 Euro je Wohneinheit.
- Mindestens eine neue Wohnung muss entstehen.
- Grundsätzlich ist Effizienzhaus 85 EE zu erreichen.
- Antrag vor Vorhabenbeginn; Mittelverfügbarkeit beachten.
Welche Gebäude und Flächen sind gemeint?
Gefördert wird der Umbau bisher nicht zu Wohnzwecken genutzter, beheizter Gebäude oder Gebäudeteile. Beispiele sind Büro-, Praxis- und Handelsflächen. Es muss nicht das gesamte Gebäude umgenutzt werden; auch ein gemischt genutztes Gebäude kann entstehen.
Zu den förderfähigen Umbauten können nach KfW-Angaben gehören:
- Grundrissänderungen,
- Anpassung der Baukonstruktion,
- Innenausbau,
- Fachplanung und Baubegleitung,
- wohnungsbezogene Umgestaltung von Außenanlagen einschließlich Entsiegelung.
Welche Kosten sind getrennt zu behandeln?
Die energetische Sanierung ist erforderlich, gehört aber nicht zu den mit maximal 30.000 Euro bezuschussten Umbaukosten. Sie kann gegebenenfalls über andere BEG-Produkte finanziert werden.
Für die Kalkulation sind deshalb mindestens drei Blöcke sinnvoll:
- reine Umbaukosten,
- energetische Sanierung,
- nicht förderfähige Neben- und Finanzierungskosten.
Nur so lässt sich der echte Eigenmittelbedarf erkennen.
Rechenbeispiel
Für eine neue Wohnung fallen 82.000 Euro förderfähige Umbaukosten an.
| Berechnung | Betrag |
|---|---|
| Förderfähige Umbaukosten | 82.000 € |
| Zuschusssatz | 30 % |
| Möglicher Zuschuss | 24.600 € |
Bei 140.000 Euro Umbaukosten wären nur 100.000 Euro berücksichtigt worden. Der Zuschuss wäre auf 30.000 Euro begrenzt.
Besonderheiten für WEGs
Bei Teileigentum reicht die Entscheidung des einzelnen Eigentümers häufig nicht aus. Die Umnutzung kann die Zweckbestimmung der Einheit und gemeinschaftliche Bauteile berühren. Vor dem Antrag sind deshalb zu prüfen:
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung,
- erforderliche Gestattungs- oder Änderungsbeschlüsse,
- Leitungs- und Fassadeneingriffe,
- Kosten- und Folgekostenverteilung,
- öffentlich-rechtliche Nutzungsänderung.
Die richtige Reihenfolge
- Baurechtliche und WEG-rechtliche Machbarkeit prüfen.
- Vorplanung und Kostenberechnung erstellen.
- Energieeffizienz-Experten einbinden.
- Förderfähige und sonstige Kosten trennen.
- Beschlüsse und Genehmigungen vorbereiten.
- Förderantrag vor Vorhabenbeginn stellen.
- Erst nach zulässigem Zeitpunkt bindend beauftragen.
- Umsetzung innerhalb der Förderfrist dokumentieren.
Fazit
Das Programm kann geeignete Umnutzungen deutlich unterstützen. Der Zuschuss macht aus einer ungeeigneten Gewerbefläche jedoch kein tragfähiges Wohnprojekt. Entscheidend bleiben Genehmigungsfähigkeit, technische Qualität, WEG-Beschlüsse und eine vollständige Finanzierung.