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Technik & Instandhaltung

KfW-Zuschuss zur Barrierereduzierung startet wieder: Das galt ab 8. April 2026

Die KfW nahm die Zuschussförderung für barrierereduzierende Maßnahmen wieder auf. Förderhöhe, Antragsreihenfolge und Bedeutung für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Rückblick auf KW 15/2026Fachlicher Stand:

Veröffentlicht am · 3 Min. Lesezeit

Welche Zuschüsse gab es ab 8. April 2026 für barrierereduzierende Umbauten?

Für Einzelmaßnahmen betrug der Zuschuss 10 Prozent von maximal 25.000 Euro förderfähigen Kosten je Wohneinheit. Für den Standard „Altersgerechtes Haus“ waren 12,5 Prozent von maximal 50.000 Euro vorgesehen. Der Antrag musste vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Am 8. April 2026 nahm die KfW die Zuschussförderung zur Barrierereduzierung wieder auf. Das war besonders für ältere Mehrfamilienhäuser interessant: Stufen am Eingang, enge Wege, ungeeignete Bäder oder fehlende Bewegungsflächen erschweren die Nutzung oft lange bevor ein vollständiger barrierefreier Umbau möglich ist.

Die Förderung war allerdings an eine klare Reihenfolge gebunden. Wer erst beauftragte und anschließend den Antrag stellte, riskierte den Zuschuss.

Das Wichtigste in Kürze

  • Start der erneuten Antragstellung: 8. April 2026.
  • Einzelmaßnahmen: 10 Prozent Zuschuss, höchstens 25.000 Euro förderfähige Kosten je Wohneinheit.
  • Standard „Altersgerechtes Haus“: 12,5 Prozent, höchstens 50.000 Euro je Wohneinheit.
  • Antrag vor Beginn der Maßnahme.
  • Die Mittel waren begrenzt; ein Rechtsanspruch bestand nicht.

Welche Maßnahmen konnten interessant sein?

Die KfW nannte unter anderem Maßnahmen in Wohn- und Sanitärräumen, die Schaffung von Bewegungsflächen sowie Unterstützungs- und Assistenzsysteme. Im Mehrfamilienhaus kommen typischerweise hinzu:

  • stufenarme oder schwellenlose Hauseingänge,
  • Rampen und angepasste Wege,
  • breitere Türen,
  • Handläufe und kontrastreiche Orientierung,
  • Anpassungen von Aufzügen,
  • bodengleiche Duschen,
  • technische Bedienhilfen.

„Barrierereduziert“ bedeutet nicht automatisch vollständig barrierefrei. Entscheidend waren die technischen Mindestanforderungen des Programms.

Was ist in einer WEG zusätzlich zu beachten?

Viele Maßnahmen betreffen Gemeinschaftseigentum. Dazu gehören regelmäßig der Hauseingang, das Treppenhaus, gemeinschaftliche Wege und der Aufzug. Dann braucht es einen hinreichend bestimmten Beschluss.

Vor der Abstimmung sollten vorliegen:

  • Beschreibung der Maßnahme,
  • Plan oder technische Skizze,
  • Kostenrahmen,
  • Förderannahmen,
  • Regelung zur Antragstellung,
  • Kostenverteilung und Finanzierung,
  • Vollmacht für notwendige Erklärungen.

Ein individueller Anspruch auf eine angemessene bauliche Veränderung kann nach § 20 WEG bestehen. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass alle Eigentümer die Kosten tragen oder dass jede gewünschte Ausführung beschlossen werden muss.

Rechenbeispiel für eine Einzelmaßnahme

Eine förderfähige Maßnahme kostet 18.000 Euro.

Berechnung Betrag
Förderfähige Kosten 18.000 €
Zuschusssatz 10 %
Möglicher Zuschuss 1.800 €

Bei Kosten von 32.000 Euro wären bei einer Einzelmaßnahme nur 25.000 Euro berücksichtigt worden. Der mögliche Zuschuss hätte damit maximal 2.500 Euro betragen.

Die richtige Reihenfolge

  1. Bedarf und betroffene Bauteile aufnehmen.
  2. Technische Förderanforderungen prüfen.
  3. Angebot mit förderfähigen Positionen einholen.
  4. Beschluss und Kostenverteilung vorbereiten.
  5. Antrag vor Vorhabenbeginn stellen.
  6. Förderzusage und Bedingungen abwarten.
  7. Erst anschließend förderkonform beauftragen und umsetzen.
  8. Rechnungen und Nachweise vollständig archivieren.

Fazit

Der Förderstart bot Eigentümern die Chance, ohnehin geplante Anpassungen wirtschaftlicher umzusetzen. Besonders in einer WEG musste jedoch die Förderlogik mit Beschlussfassung und Beauftragung verzahnt werden. Der spätere Antragstopp im Juli zeigt außerdem, warum begrenzte Zuschussprogramme eine frühzeitige Vorbereitung erfordern.

Häufige Fragen

Wie hoch war der maximale Zuschuss für eine Einzelmaßnahme?

Bei 10 Prozent Zuschuss auf höchstens 25.000 Euro förderfähige Kosten waren maximal 2.500 Euro je Wohneinheit möglich.

Durfte der Handwerker vor dem Antrag beauftragt werden?

Die KfW wies darauf hin, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden musste. Die konkrete Definition des Vorhabenbeginns war anhand der Produktbedingungen zu prüfen.

Konnte auch eine WEG Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum fördern lassen?

Grundsätzlich konnten auch Eigentümer und Gemeinschaften antragsberechtigt sein. Bei Gemeinschaftseigentum mussten Beschluss, Antragstellung, Kostenverteilung und Durchführung zusammenpassen.

Quellen und weiterführende Informationen

Autor: Christopher Breisch

Herausgeber: Breisch & Gräßer Hausverwaltung

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