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Breisch & Gräßer Hausverwaltung

Energie & Nachhaltigkeit

Heizungs-Eckpunkte vom Februar 2026: Was damals schon feststand – und was nicht

Die Koalitionsfraktionen verständigten sich am 24. Februar 2026 auf Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz. Für WEGs war das noch kein neues geltendes Heizungsrecht.

Rückblick auf KW 09/2026Fachlicher Stand:

Veröffentlicht am · 3 Min. Lesezeit

Galten die angekündigten neuen Heizungsregeln bereits unmittelbar nach der Einigung vom 24. Februar 2026?

Nein. Die Eckpunkte waren eine politische Einigung und noch kein geltendes Gesetz. Für konkrete Maßnahmen galt weiterhin das bestehende Gebäudeenergiegesetz. WEGs konnten die angekündigte Richtung in Szenarien berücksichtigen, sollten aber keine Investition allein auf noch nicht beschlossene Regeln stützen.

Am 24. Februar 2026 verständigten sich die Koalitionsfraktionen auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz. Die öffentliche Debatte sprach schnell von einer Abschaffung des „Heizungsgesetzes“.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften war die wichtigste Einordnung nüchterner: Eckpunkte waren noch kein geltendes Recht. Wer in dieser Woche über eine neue Heizung entscheiden musste, hatte weiterhin das bestehende Gebäudeenergiegesetz anzuwenden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 24. Februar lag eine politische Einigung vor.
  • Ein fertiger, verkündeter Gesetzestext existierte noch nicht.
  • Das geltende GEG blieb für laufende Maßnahmen maßgeblich.
  • WEGs sollten verschiedene technische und rechtliche Szenarien vergleichen.
  • Gas und Öl mussten auch wirtschaftlich über die Nutzungsdauer betrachtet werden.
  • Dringende Defekte erforderten weiter eine handlungsfähige Notfallplanung.

Was war angekündigt?

Die Eckpunkte zielten auf eine technologieoffenere Ausgestaltung des Heizungsrechts. In der politischen Kommunikation wurde angekündigt, die bisherige einheitliche 65-Prozent-Anforderung zu verändern und stärker auf langfristig klimaneutrale Brennstoffe, Flexibilität und Wirtschaftlichkeit zu setzen.

Details waren in dieser Phase jedoch noch offen. Dazu gehörten Übergangsregeln, genaue Brennstoffquoten, Mieterschutz, Förderung und das Zusammenspiel mit der kommunalen Wärmeplanung.

Was galt für WEG-Beschlüsse?

Eine Eigentümergemeinschaft durfte nicht so beschließen, als sei der angekündigte Entwurf bereits Gesetz. Gleichzeitig musste sie nicht jede Planung stoppen.

Sinnvoll war eine Beschlussvorlage, die klar trennte:

  • aktuell geltende Mindestanforderungen,
  • politisch angekündigte Änderungen,
  • technisch mögliche Varianten,
  • erwartete Investitions- und Betriebskosten,
  • Risiken aus Brennstoffpreisen und CO₂-Kosten,
  • Abhängigkeit von Wärmeplanung und Netzausbau.

Warum war Technologieoffenheit nicht automatisch wirtschaftlich?

Eine Heizung wird häufig 20 Jahre oder länger genutzt. Selbst wenn Gas- oder Ölkessel rechtlich länger eingebaut werden könnten, blieben langfristige Kostenrisiken:

  • steigender oder schwankender CO₂-Preis,
  • wachsende Netzentgelte bei sinkender Kundenzahl,
  • Verfügbarkeit und Preis klimaneutraler Brennstoffe,
  • spätere Umrüstungspflichten,
  • Abhängigkeit von Förderbedingungen.

Umgekehrt ist auch eine Wärmepumpe nicht in jedem Bestandsgebäude ohne Vorprüfung sinnvoll. Heizlast, Vorlauftemperatur, Schallschutz, Stromanschluss und Aufstellort müssen passen.

Praxisbeispiel: Alte Gaszentralheizung

Eine WEG mit 18 Einheiten hat eine 24 Jahre alte Gasheizung. Sie funktioniert noch, fällt aber häufiger aus. Nach den Eckpunkten möchte ein Teil der Eigentümer sofort wieder einen Gaskessel bestellen.

Eine ordnungsmäßige Entscheidung braucht mehr: Zustandsbericht, Reparaturreserve, Heizlast, mögliche Wärmepumpen- oder Hybridlösung, kommunale Wärmeplanung und eine Kostenbetrachtung über die Nutzungsdauer. Die politische Ankündigung allein ersetzt diese Grundlage nicht.

Sinnvolle Schritte in der Übergangsphase

  1. Anlagenzustand und Ausfallrisiko feststellen.
  2. Kurzfristige Notfalloption für einen Totalausfall definieren.
  3. Wärmebedarf und Systemtemperaturen messen.
  4. Mehrere technisch geeignete Varianten rechnen lassen.
  5. Geltendes Recht und erwartete Änderungen getrennt darstellen.
  6. Förderfähigkeit erst unmittelbar vor Antrag und Auftrag prüfen.
  7. Beschluss so formulieren, dass Bedingungen und Kostenobergrenzen klar sind.

Fazit

Die Heizungs-Eckpunkte vom Februar 2026 waren ein wichtiger politischer Richtungswechsel, aber noch keine neue Rechtsgrundlage. Für WEGs war es klüger, Planungssicherheit durch gute Gebäudedaten und Variantenvergleiche zu schaffen, statt auf Schlagzeilen zu reagieren.

Häufige Fragen

War die 65-Prozent-Regel am 24. Februar 2026 abgeschafft?

Nein. Eine politische Einigung ändert das geltende Gesetz nicht. Bis zum Inkrafttreten einer Novelle blieb das bestehende GEG maßgeblich.

Sollten WEGs laufende Heizungsplanungen stoppen?

Nicht pauschal. Technische Bestandsaufnahme, Verbrauchsanalyse und Variantenvergleich blieben sinnvoll. Bei noch nicht dringlichen Vergaben konnte der Gesetzgebungsstand als Entscheidungsfaktor berücksichtigt werden.

Was war bei Gas- oder Ölheizungen zu beachten?

Neben dem geltenden GEG waren Brennstoffkosten, CO₂-Preis, kommunale Wärmeplanung, Lebensdauer und langfristige Klimaziele zu berücksichtigen. Eine kurzfristige Zulässigkeit sagte wenig über die Wirtschaftlichkeit über 20 Jahre aus.

Quellen und weiterführende Informationen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Autor: Christopher Breisch

Herausgeber: Breisch & Gräßer Hausverwaltung

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