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Unterlagen zum Download

Die Unterlagen zum WEG-Verwaltervertrag in der jeweils aktuellen Fassung. Sie gehören zum Vertrag, sind aber selbst kein Vertragsbestandteil: Sie informieren, sie verpflichten nicht.

Ältere Fassungen

Wird eine Unterlage geändert, bekommt sie eine neue Fassung und eine eigene Datei; die bisherige bleibt erhalten. Brauchen Sie die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses galt, genügt eine Nachricht an info@breisch-graesser.de — wir senden sie Ihnen zu, auf Wunsch auch auf Papier.

Was hier nicht steht

Der Verwaltervertrag selbst und das Angebotsblatt sind objektbezogen — Leistungen, Vergütung und Laufzeit stehen darin für Ihre Gemeinschaft. Beide erhalten Sie vollständig vor Vertragsschluss, nicht als allgemeine Vorlage. Die Angaben zum Unternehmen stehen zusätzlich im Impressum, die Verarbeitung der Daten dieser Website in der Datenschutzerklärung.