Der BGH bestätigt: Wer eine Wohnung verwaltet, kann für deren Vermietungsvermittlung grundsätzlich keine zusätzliche Maklerprovision verlangen – auch nicht vom Vermieter.
Der Regierungsentwurf vom Juli 2026 will die Kostengrenze des vereinfachten Verfahrens verdoppeln. Was Vermieter schon planen können und warum die Regel noch nicht gilt.
Im April kündigte die Bundesregierung weitere Änderungen im Mietrecht an. Eine saubere Einordnung zwischen politischer Planung, Gesetzentwurf und bereits geltendem Recht.
Der BGH entschied am 28. Januar 2026, dass § 553 BGB keinen Anspruch auf eine gewinnbringende Untervermietung vermittelt. Für Vermieter wurde die Prüfung konkreter.